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   LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13   

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https://dejure.org/2014,27618
LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13 (https://dejure.org/2014,27618)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2014 - L 5 R 3157/13 (https://dejure.org/2014,27618)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - L 5 R 3157/13 (https://dejure.org/2014,27618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen - Tätigkeit bei Dritten Firma im Rahmen eines Projekts - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 24 SGB 3, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen - Tätigkeit bei Dritten Firma im Rahmen eines Projekts - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Auch die Formulierung in den "AGB für Subunternehmer", wonach die Klägerin schriftlich Änderungen oder Zusatzleistungen verlangen könne und der Auftragnehmer diese, soweit realisierbar, vornehmen werde, könne nicht als Begründung für ein Weisungsrecht der Klägerin herangezogen werden Durch diese Regelung habe sich die Klägerin keine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit der Beigeladenen zu 1) vorbehalten (a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.02.2014 - L 11 KR 3007/11 -), sondern sich vielmehr die Möglichkeit offengelassen, bei unerwarteten Änderungen im Projekt - beispielsweise durch Änderungswünsche des Endkunden - eine Vertragsanpassung vornehmen zu können.

    Die Beklagte verwies hierzu auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.02.2012 (- L 11 KR 3007/11 -).

    Das Sozialgericht habe zutreffend auch in weiteren Parallelfällen entschieden, dass - entgegen der Auffassung des LSG Baden-Württemberg im Urteil vom 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11 - die Konkretisierung des Vertragsgegenstandes nicht durch weitere Vorgaben der Klägerin oder eine Eingliederung in den Betrieb erfolgen müsse, wenn der Inhalt des Auftrags bereits in Vorbesprechungen ausführlich vorgestellt worden sei.

    Der Arbeitnehmer wird diese, wenn und soweit sie realisierbar, sind nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen vornehmen." Der 11. Senat hat hierzu in seinen Urteilen vom 14.02.2012 (L 11 KR 3007/11, juris) und vom 14.03.2014 (L 11 S 4497/12) ausgeführt, dass die AGB ohne konkreten Bezug auf den Inhalt des mit der Beigeladenen zu 1) geschlossenen Vertrag nicht so verstanden werden können, dass damit lediglich die von der Beigeladenen zu 1) geschuldete Leistung ein- und abgegrenzt wird.

    Es fehlt insoweit an einer Auseinandersetzung mit der abweichenden Auffassung des 11. Senats des LSG Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 14.02.2012 (a.a.O.) und mit den konkreten Umständen der Tätigkeit der Beigeladenen zu 1).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Aufgrund der hier vereinbarten Vergütungsstruktur sei auch keinerlei rechtlich relevantes Unternehmerrisiko zu erkennen, was das BSG zuletzt in seinem Urteil vom 25.04.2012 (- B 12 KR 24/10 -) bestätigt habe.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R-).

    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. v. 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 25.4.2012, - B 12 KR 24/10 R -) ist ein unternehmerisches Risiko beim Einsatz der Arbeitskraft letztlich auch nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012, B 12 KR 25/10 R).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).

    Eine Elementenfeststellung dieser Art ist nicht zulässig (BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R -).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Sie kann damit nicht als (bloßer) Dienstleister für die Unternehmen und die Fachkräfte eingestuft werden mit der Aufgabe, das einschlägige Auftragsvolumen der Unternehmen zu bündeln und deren Aufträge weiterzugeben (vgl. dazu auch etwa Senatsurteile vom 09.04.2014 - L 5 R 2000/13 - zu einem - abhängig beschäftigten - Projektingenieur in der Automobilindustrie - bzw. vom 19.02.2014, - L 5 R 1684/13 - zu selbständigen Maklern).

    Bei Tätigkeiten der vorliegenden Art, die vor allem die Nutzung einer IT-Umgebung (Datenverarbeitungsanlagen, speziellen Datenverarbeitungsprogrammen und/oder Datenbanken) umfassen, steht regelmäßig nicht der Einsatz der mittlerweile auch von vielen Privathaushalten zu privaten Zwecken vorgehaltenen Hardware (Computer, Scanner, Drucker, Internetanschluss), sondern die Nutzung der speziellen (Unternehmens-)Software und der (Unternehmens-)Datenbanken im Vordergrund, die schon aus Sicherheitsgründen nicht beliebig zugänglich sind (vgl. Senatsurteil vom 09.04.2014 - L 5 R 2000/13 -).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Ein ggf. rechtswidriger Elementenfeststellungsbescheid kann jedoch auch noch im Klageverfahren durch einen den Anforderungen an eine rechtmäßige Statusfeststellung genügenden Bescheid nach § 96 SGG ergänzt bzw. ersetzt werden (BSG Urt. v. 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R-Rn 13, juris).
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.06.2001, - B 12 KR 44/00 R -).
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann das Weisungsrecht auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (so BSG, Urt. v. 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13
    Notwendig ist regelmäßig die Angabe einer bestimmbaren Arbeit und die gerade hiermit in Zusammenhang stehende Entgeltlichkeit (vgl. näher BSG, Urt. v. 11.03.2009, - B 12 R 11/07 R - Urt. v. 04.06.2009, - B 12 R 6/08 R -).
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 1684/13
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 30/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 29/14 B - v. 27.02.2015

  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 R 4078/10
  • LSG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - L 5 KR 4009/10
  • SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Von besonderer Bedeutung und ein wichtiges, vielfach entscheidendes Kriterium für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit ist dabei nach der Rechtsprechung die Unterscheidung von Unternehmer- und Arbeitsplatzrisiko (z.B. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13, Rn. 75 bei juris).

    Die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs für geschäftliche Zwecke ist in der Arbeitswelt auch bei abhängigen Beschäftigten verbreitet und für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung wenig aussagekräftig (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.11.2001 - L 1 KR 42/01; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13; a.A. SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10).

  • SG Nürnberg, 15.10.2015 - S 11 R 1105/13

    Büroservice als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

    Die Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg (Urteil v. 30.07.2014, L 5 R 3157/13, und v. 14.07.2012, L 2 KR 3007/11) hinsichtlich der Einstufung der Tätigkeit von IT-Spezialisten/EDV-Beratern seien auf den vorliegenden Fall nicht so ohne weiteres übertragbar, weil die betreffenden Auftragnehmer im Rahmen von Projekttätigkeiten teilweise direkt bei Drittunternehmen (Auftragnehmern) tätig gewesen seien und im Übrigen keine anderen Auftragsverhältnisse bestanden hätten.

    Somit fehlt nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Berücksichtigung des gesamten Akteninhalts und insbesondere der Angaben der Beteiligten die für die Beauftragung eines Selbstständigen typische detaillierte Beschreibung des Leistungsumfangs, die einerseits aus Gründen der Kalkulierbarkeit des Leistungsangebots für den Selbstständigen, andererseits aber auch deshalb erforderlich ist, um bei Abschluss der Leistung eine Kontrolle der Vollständigkeit der erbrachten Leistung zu ermöglichen (so zu Recht LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 30.07.2014, L 5 R 3157/13, Juris Rn. 80).

  • BSG, 27.02.2015 - B 12 R 30/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 12 R 29/14 B - v. 27.02.2015

    L 5 R 3157/13 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2015 - L 4 R 3943/13
    der AGBs der Klägerin so verstünde, die Klägerin habe sich mithilfe ihrer AGBs vertraglich eine umfassende Einflussnahme auf die Arbeit des Beigeladenen zu 1) vorbehalten, das einem Weisungsrecht des Arbeitgebers gleichkomme (LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 3007/11 - in juris Rn. 60 und 30. Juli 2014 - L 5 R 3157/13 - in juris Rn. 82), konnte sie jedenfalls eine solche Einflussnahme vorliegend nicht ausüben, weil ihr - wie dargelegt - die erforderlichen Fachkenntnisse fehlten.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 R 2821/14
    Juli 2014 - L 5 R 3157/13 - in juris Rn. 82 und 18. Mai 2015 - L 11 R 4586/12 -, nicht veröffentlicht), konnte sie jedenfalls eine solche Einflussnahme vorliegend nicht ausüben, weil ihr - wie dargelegt - die erforderlichen Fachkenntnisse fehlten.
  • SG Lübeck, 24.10.2019 - S 14 KR 656/15

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Auch die Vorenthaltung der gesetzlichen Arbeitnehmerrechte wie Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, macht den Beschäftigten daher nicht zum Unternehmer (vgl. LSG Baden-Württemberg 30. Juni 2014 - L 5 R 3157/13).
  • SG Augsburg, 04.09.2015 - S 2 R 931/14

    Softwareentwickler in einer abhängigen Beschäftigung

    Für die Beauftragung eines Selbstständigen wäre vielmehr eine detaillierte Beschreibung der Leistung aus Gründen der Kalkulierbarkeit des Leistungsangebots und zur Kontrolle der Vollständigkeit der Leistung typisch (LSG Baden-Württemberg vom 30.07.2014, L 5 R 3157/13).
  • LSG Hamburg, 05.12.2017 - L 3 R 102/16
    Gleiches gilt für die fehlende Vereinbarung von Arbeitnehmerschutzrechten wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bezahltem Urlaub, denn die Vorenthaltung gesetzlicher Arbeitnehmerrechte macht einen Beschäftigten nicht zum Unternehmer (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.07.2014 - L 5 R 3157/13 - Juris).
  • SG Gelsenkirchen, 05.04.2019 - S 39 R 397/17

    Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit für die Feststellung

    Bei Tätigkeiten der vorliegenden Art, die vor allem die Nutzung einer besonderen Software erfordern, steht regelmäßig nicht der Einsatz der mittlerweile auch von vielen Privathaushalten zu privaten Zwecken vorgehaltenen Hardware (Computer, Scanner, Drucker, Internetanschluss), sondern die Nutzung der speziellen (Unternehmens-)Software und der (Unternehmens-)Datenbanken im Vordergrund, die schon aus Sicherheitsgründen nicht beliebig zugänglich sind (vgl. LSG BW, Urteil vom 30.07.2014 - L 5 R 3157/13 - Juris Rn. 79).
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